OLG Hamburg - 20.03.1978 (8 U 103/76) - DRsp Nr. 1996/17131
OLG Hamburg, vom 20.03.1978 - Aktenzeichen 8 U 103/76
DRsp Nr. 1996/17131
Die Verjährung wird durch einen Beweissicherungsantrag unterbrochen, auch wenn darin die Mängel nur sehr allgemein bezeichnet sind, und zwar selbst dann, wenn der Antrag deshalb als unzulässig hätte zurückgewiesen werden müssen.