Ingenstau/Korbion (§ 13 Rdn. 724); Nicklisch/Weick (§ 13 Rdn. 228) sind darüber hinaus der Auffassung, daß dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch in Form von Naturalrestitution zugebilligt werden kann, die der Auftragnehmer ggf. durch Einschaltung eines anderen fachkundigen Unternehmers zu erfüllen hat, soweit es um Schäden an der baulichen Anlage, die nicht die Bauleistung selbst betreffen oder um sonstige Folgeschäden geht.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|