OLG Hamm vom 03.11.1977
24 U 131/77
Normen:
VOB/B § 13;
Fundstellen:
NJW 1978, 1060

OLG Hamm - 03.11.1977 (24 U 131/77) - DRsp Nr. 1998/2638

OLG Hamm, vom 03.11.1977 - Aktenzeichen 24 U 131/77

DRsp Nr. 1998/2638

Zwar ist Schadensersatz wegen Nichterfüllung auch im Falle des § 635 BGB grundsätzlich in Geld zu leisten. Der Besteller eines Werkes kann jedoch, wenn er Schadensersatz wegen gänzlicher Nichterfüllung fordert, Befreiung von dem in seinem Besitz befindlichen mißlungenen Werk verlangen.

Normenkette:

VOB/B § 13;

Hinweise:

Ingenstau/Korbion (§ 13 Rdn. 724); Nicklisch/Weick (§ 13 Rdn. 228) sind darüber hinaus der Auffassung, daß dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch in Form von Naturalrestitution zugebilligt werden kann, die der Auftragnehmer ggf. durch Einschaltung eines anderen fachkundigen Unternehmers zu erfüllen hat, soweit es um Schäden an der baulichen Anlage, die nicht die Bauleistung selbst betreffen oder um sonstige Folgeschäden geht.

Fundstellen
NJW 1978, 1060