OLG Hamm - 10.03.1988 (16 U (Baul) 7/87) - DRsp Nr. 1996/17212
OLG Hamm, vom 10.03.1988 - Aktenzeichen 16 U (Baul) 7/87
DRsp Nr. 1996/17212
Ein Feststellungsantrag über die inhaltliche Richtigkeit einer Auskunft nach § 44 Abs. 10BBauG (jetzt § 42 Abs. 10BauGB) ist unzulässig, wenn nicht die Frage des Ob und der Dauer des sich aus § 44 Abs. 2 ergebenden planungsschadenrechtlichen Status eines Grundstücks Gegenstand des Verfahrens ist.