OLG Hamm - 14.05.1985 (24 U 3/85) - DRsp Nr. 1998/2636
OLG Hamm, vom 14.05.1985 - Aktenzeichen 24 U 3/85
DRsp Nr. 1998/2636
Geht aus dem Vorbehalt nicht hervor, gegen welche Rechnungskürzung er sich richtet und bleibt entgegen der Ankündigung des Auftragnehmers die Begründung des Vorbehaltes und damit die Erläuterung dafür aus, worauf er sich bezieht, so fehlt es an einem wirksamen Vorbehalt.