OLG Hamm - 21.01.1985 (22 U 283/84)
»... Nach .. § 460 Satz 1 BGB .. hat der Verkäufer einen Mangel der verkauften Sache nicht zu vertreten, wenn der Käufer den Mangel bei dem Abschluß des Kaufes kennt. Nach der Darstellung der Kl. hat sie die von ihr [...]