OLG Hamm - 31.01.1985 (15 W 293/84) - DRsp Nr. 1992/9045
OLG Hamm, vom 31.01.1985 - Aktenzeichen 15 W 293/84
DRsp Nr. 1992/9045
b-c. Eine Belastung des Erbbaurechts (Abs. 2) entspricht dann den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft wenn ihr ein Gegenwert entspricht, der dem Erbbauberechtigten zufließt; (c) Anspruch auf Zustimmung zur Belastung mit einer Sicherungshypothek im Wege der Zwangsvollstreckung besteht nicht stets bereits dann, wenn die Eintragung keine Überbelastung des Erbbaurechts nach sich zieht.
Normenkette:
ErbbauVO §§ 7, 8 ;
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