OLG Hamm - 22.04.1993 (21 U 39/82) - DRsp Nr. 1997/2311
OLG Hamm, vom 22.04.1993 - Aktenzeichen 21 U 39/82
DRsp Nr. 1997/2311
Es besteht kein Schadensersatzanspruch eines Bauherrn gegen den Architekten wegen der Überschreitung der in einer Kostenermittlung berechneten Baukosten, wenn dem zu Lasten des Bauherrn gehenden Mehraufwand ein entsprechender Wertzuwachs in dem errichteten Bauwerk gegenübersteht.