OLG Köln - 01.04.1992 (11 U 237/91) - DRsp Nr. 1998/2657
OLG Köln, vom 01.04.1992 - Aktenzeichen 11 U 237/91
DRsp Nr. 1998/2657
Auch im Fall der Kündigung, aufgrund deren der Auftragnehmer einzelne Gewerke nicht mehr zu betreuen hat, bleibt es bei den vollen anrechenbaren Kosten des ganzen Objekts als Abrechnungsbasis; soweit eine Korrektur erforderlich ist, findet diese über die Vergütungssätze nach § 15HOAI statt.