OLG Köln - 18.12.1994 (19 U 216/93) - DRsp Nr. 1996/17458
OLG Köln, vom 18.12.1994 - Aktenzeichen 19 U 216/93
DRsp Nr. 1996/17458
Ein Preisvorbehalt kann gegenüber einer Festpreisvereinbarung nur dann geltend gemacht werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen der Festpreis wegfallen soll, eindeutig festgelegt worden sind. Ebenso muß vereinbart sein, was anstelle des Festpreises Vertragsinhalt werden soll.