OLG München vom 22.09.1983
24 U 893/82
Normen:
BGB § 632 ;
Fundstellen:
BauR 1985, 330
ZfBR 1986, 101

OLG München - 22.09.1983 (24 U 893/82) - DRsp Nr. 1996/17645

OLG München, vom 22.09.1983 - Aktenzeichen 24 U 893/82

DRsp Nr. 1996/17645

Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage, wenn der Bauunternehmer trotz Kenntnis erheblich steigender Materialpreise eine Festpreiszusage für die gesamte Bauzeit angibt, ohne den Auftrag zu erhalten.

Normenkette:

BGB § 632 ;

Hinweise:

Zum Pauschalpreisvertrag, für den Geltung der VOB/B vereinbart worden ist, siehe insbesondere Kommentierung zu § 2 Nr. 7 VOB/B.

Sind Einheitspreise als Festpreise ausdrücklich vereinbart, so stellt die in einer formularmäßigen besonderen Bedingung enthaltene Lohngleitklausel nicht eine Ergänzung, sondern einen Widerspruch dar (OLG Celle, NJW 1966, 507).

Fundstellen
BauR 1985, 330
ZfBR 1986, 101