Zum Pauschalpreisvertrag, für den Geltung der VOB/B vereinbart worden ist, siehe insbesondere Kommentierung zu § 2 Nr. 7 VOB/B.
Sind Einheitspreise als Festpreise ausdrücklich vereinbart, so stellt die in einer formularmäßigen besonderen Bedingung enthaltene Lohngleitklausel nicht eine Ergänzung, sondern einen Widerspruch dar (OLG Celle, NJW 1966, 507).
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