OLG München - Urteil vom 14.10.1993 (1 U 7015/92) - DRsp Nr. 1998/14999
OLG München, Urteil vom 14.10.1993 - Aktenzeichen 1 U 7015/92
DRsp Nr. 1998/14999
»Einer Gemeinde obliegt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gegenüber künftigen Bauherren keine Amtspflicht des Inhalts, die ausgewiesenen Flächen auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Die Gemeinde muß deshalb keinen Geologen einschalten. Das Baugrundrisiko trägt der Eigentümer.«