OLG Rostock - 15.02.1995 (2 U 59/94) - DRsp Nr. 1998/2694
OLG Rostock, vom 15.02.1995 - Aktenzeichen 2 U 59/94
DRsp Nr. 1998/2694
Ein Subunternehmer für Holzeinbauten an einem Neubau ist aufgrund seines Werkvertrages mit dem Hauptunternehmer verpflichtet, diesem einen Holzschutznachweis gem. DIN 68800 Teil 3 Nr. 10 zu erbringen, aus dem sich ergeben muß, von welchem Unternehmer, zu welcher Zeit, mit welchen Mitteln und in welcher Weise das Holz behandelt worden ist.Bis zur Übergabe dieses Nachweises kann der Auftraggeber einen Teil des Werklohns zurückbehalten.