OLG Stuttgart - Urteil vom 21.07.1998 (12 U 50/98) - DRsp Nr. 1999/5540
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.1998 - Aktenzeichen 12 U 50/98
DRsp Nr. 1999/5540
»Eine Vertragsklausel in einem Pauschalpreisvertrag zwischen Bauträger und Erwerber, nach der die Kosten für Deponie- und Abfuhrgebühren für überschüssigen Baugrubenaushub nicht im Kaufpreis für eine neu zu errichtende Eigentumswohnung enthalten sein sollen, ist unwirksam, da die Abwälzung des Kalkulationsrisikos die Erwerber unangemessen benachteiligt.«