OLG Zweibrücken vom 29.09.1980
2 U 11/80
Normen:
BGB § 648 ;
Fundstellen:
BauR 1981, 294

OLG Zweibrücken - 29.09.1980 (2 U 11/80) - DRsp Nr. 1996/17857

OLG Zweibrücken, vom 29.09.1980 - Aktenzeichen 2 U 11/80

DRsp Nr. 1996/17857

Der Gerüstbauer ist nicht Unternehmer eines Bauwerkes oder eines einzelnen Teils eines Bauwerkes und kann daher nicht die Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek verlangen.

Normenkette:

BGB § 648 ;

Hinweise:

AA.: OLG Hamburg, BauR 1994, 123.

Zu beachten ist, daß es sich bei der Gestellung eines Baugerüstes im allgemeinen um einen Mietvertrag handelt. Gehört das Gestellen des Baugerüstes zu den vertraglich vereinbarten Vorleistungen, sind die Vergütungsansprüche sicherungsfähig.

Vgl. zum ganzen auch Siegburg, aaO., S. 126 - 128, sowie BauR 1990, 32, 40.

Fundstellen
BauR 1981, 294