Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Die Beigeladenen zu 1 und zu 2 tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen den Auswahlbescheid der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, vom 12. Oktober 2016, mit dem die Beigeladene zu 2 ausgewählt wurde, vom 1. März 2017 bis zum 29. Februar 2024 auf dem Flughafen München (MUC), der von der Beigeladenen zu 1 betrieben wird, im Einzelnen näher festgelegte Bodenabfertigungsdienste zu erbringen.
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