BVerwG - Urteil vom 02.12.1977
IV C 75.75
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5; BImSchG § 67 Abs. 2; GewO § 16 Abs. 4; OBG (Gesetz über Ordnungsbehörden Nordrhein-Westfalen) § 14 Abs. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 55, 118
BauR 1978, 124
BayVBl 1978, 441
Buchholz 406.25 § 67 BImSchG Nr. 3
DÖV 1978, 406
DVBl 1978, 710
GewArch 1978, 101
JuS 1978, 424
MDR 1978, 430
NJW 1978, 1818
ZMR 1979, 371
Vorinstanzen:
I. VG Mincen - Urteil vom 20.02.1975 - 1 K 28/75,
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 04.09.1975 - Vorinstanzaktenzeichen XI A 774/75

Ordnungsverfügung gegen Kabelabbrennung trotz Genehmigung nach BImSchG; Fehlende Privilegierung bei Überschreitung der unvermeidbaren Umweltbelastung

BVerwG, Urteil vom 02.12.1977 - Aktenzeichen IV C 75.75

DRsp Nr. 1996/27576

Ordnungsverfügung gegen Kabelabbrennung trotz Genehmigung nach BImSchG; Fehlende Privilegierung bei Überschreitung der unvermeidbaren Umweltbelastung

1. Die Erstattung einer Anzeige nach § 16 Abs. 4 GewO oder § 67 Abs. 2 BImSchG hat keine ein Einschreiten aufgrund der ordnungsrechtlichen Generalklausel hindernde Wirkung. 2. Vorhaben, von denen das Unvermeidbare überschreitende nachteilige Umwelteinwirkungen ausgehen, sind nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960 bzw. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976 privilegiert.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5; BImSchG § 67 Abs. 2; GewO § 16 Abs. 4; OBG (Gesetz über Ordnungsbehörden Nordrhein-Westfalen) § 14 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin ist eine offene Handelsgesellschaft. Sie betreibt im Außenbereich der Gemarkung I. ein Unternehmen, das sich im wesentlichen mit der Rückgewinnung von Metallen beschäftigt. Im Zuge dieses Unternehmens werden auch Kabelabbrennungen vorgenommen. Die Klage richtet sich gegen eine auf landesrechtliche Vorschriften gestützte Ordnungsverfügung, durch die der Klägerin vom Beklagten untersagt wurde, auf dem Betriebsgrundstück weitere Kabelabbrennungen vorzunehmen.