Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 81.723 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Zurückstellung der Entscheidungen über von ihr mit Schreiben vom 18. März 2013 beantragte immissionsschutzrechtliche Vorbescheide zur Errichtung zweier Windkraftanlagen im Gemeindegebiet der Beigeladenen (FlNr. 681 der Gemarkung B************, FlNr. 772/4 und FlNr. 918 der Gemarkung M************).
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