OVG Berlin - Urteil vom 28.02.1998
2 A 8.94
Normen:
BauGB § 1 Abs. 1, 3, 5, 6, § 5 Abs. 2 Nr. 9 lit. a, § 9 Abs. 1 Nr. 18 lit. a, § 201, § 214 Abs. 3;
Fundstellen:
BauR 1998, 978

OVG Berlin - Urteil vom 28.02.1998 (2 A 8.94) - DRsp Nr. 1999/5557

OVG Berlin, Urteil vom 28.02.1998 - Aktenzeichen 2 A 8.94

DRsp Nr. 1999/5557

»1. Die Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft auf ausgewiesenem, aber landwirtschaftlich genutzten Wohnbauland ist rechtmäßig, wenn diese Festsetzung der Landwirtschaft dient und die Dorfstruktur im Übergang zur Feldflur erhalten werden soll. 2. Auf dem Fortbestand einer planerischen Festsetzung, von der 30 Jahre kein Gebrauch gemacht worden ist, besteht kein Anspruch. 3. Ist im Zeitpunkt der Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft eine Wirtschaftlichkeit dieser Nutzung, sei es auch nur bei Umstrukturierung, nicht ausgeschlossen, dann ist das Abwägungsgebot nicht verletzt.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 1, 3, 5, 6, § 5 Abs. 2 Nr. 9 lit. a, § 9 Abs. 1 Nr. 18 lit. a, § 201, § 214 Abs. 3;
Fundstellen
BauR 1998, 978