OVG Berlin - Urteil vom 31.03.1992
2 A 9.88
Normen:
BauOBln (Bauordnung Berlin) § 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; VwGO § 47 Abs. 6 S. 2;
Fundstellen:
Grundeigentum 1993, 931
OVGEB 20, 27
UPR 1992, 357

OVG Berlin - Urteil vom 31.03.1992 (2 A 9.88) - DRsp Nr. 2009/17092

OVG Berlin, Urteil vom 31.03.1992 - Aktenzeichen 2 A 9.88

DRsp Nr. 2009/17092

Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Rechtsschutzinteresse, Verwirkung; Bauleitplanung Abwägung bei Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet) »1. Zu Fragen des Nachteils, des Rechtsschutzinteresses und der Verwirkung bei der Anfechtung eines seit 30 Jahren geltenden (übergeleiteten) Bebauungsplanes. 2. Zum Abwägungsgebot bei der Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet. 3. Zur Wirksamkeit und Überleitung des Berliner Planungsrechts in der Bauordnung von 1958 in Verbindung mit dem Baunutzungsplan von 1958/1961.«

Normenkette:

BauOBln (Bauordnung Berlin) § 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; VwGO § 47 Abs. 6 S. 2;

Gründe:

I.

Die Antragsteller sind Eigentümer der Grundstücke in Berlin; sie möchten ihren Grundbesitz zu Wohnzwecken bebauen oder veräußern und wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag vom 8. November 1988 gegen den übergeleiteten Bebauungsplan, der hier ein beschränktes Arbeitsgebiet (Gewerbegebiet) festsetzt.