I.
Die Antragsteller sind Eigentümer der Grundstücke in Berlin; sie möchten ihren Grundbesitz zu Wohnzwecken bebauen oder veräußern und wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag vom 8. November 1988 gegen den übergeleiteten Bebauungsplan, der hier ein beschränktes Arbeitsgebiet (Gewerbegebiet) festsetzt.
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