I.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Änderung der Nutzung eines Gebäudes auf dem Grundstück I----- in Berlin, Bezirk Neukölln (Buckow), von einem Einkaufsmarkt in ein islamisches Kulturhaus. Ein 157 m² großer Versammlungsraum im Gebäude soll vor allem den derzeit ca. 110 Mitglieder der Klägerin als Gebetsraum dienen. Daneben sind nach der Baubeschreibung weitere Nutzungen, insbesondere eine Bibliothek, ein Vereins-Caf+ sowie Gruppenräume für Kinder-, Jugend- und Frauenarbeit sowie Räumlichkeiten für Freizeitaktivitäten geplant. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Beklagten, den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Nutzungsänderung vom 13. Dezember 2002 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden (vgl. näher VG Berlin, Urteil vom 7. November 2005 -
II.
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