OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 18.12.2007 (12 S 141.07)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen, das nach § 146 Abs. 4 VwGO den Umfang der Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht bestimmt, rechtfertigt im Ergebnis keine Änderung des erstinstanzlichen [...]