OVG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.10.2007
10 A 3.06
Normen:
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1 ; ROG § 3 Nr. 2 ; ROG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3 ; RegBkPlG § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 ; RegBkPlG § 2 Abs. 7 ; RegBkPlG a.F. § 2 a Abs. 1 (jetzt § 2 b Abs. 1) ;

Raumordnung; Landesplanung: Normenkontrolle; Regionalplan Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan Windenergienutzung; Festlegung von Windeignungsgebieten; Antrag einer Gemeinde; Antragsbefugnis; Ausfertigungsmangel; mehrere Satzungsbestandteile; keine gesonderte Ausfertigung von textlichen Festsetzungen und Festlegungskarte; Bezugnahme im Satzungstext; Möglichkeit eindeutiger Identifizierung; Bezeichnung durch individualisierende Merkmale; gedankliche Schnur; besonderer Anlass für Identitätszweifel; erhebliche Unterschiede zwischen veröffentlichter und angeblich ausgefertigter Karte; keine Unbeachtlichkeit; Bekanntmachungsmangel; Genehmigung

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2007 - Aktenzeichen 10 A 3.06

DRsp Nr. 2008/4082

Raumordnung; Landesplanung: Normenkontrolle; Regionalplan Havelland-Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung"; Festlegung von Windeignungsgebieten; Antrag einer Gemeinde; Antragsbefugnis; Ausfertigungsmangel; mehrere Satzungsbestandteile; keine gesonderte Ausfertigung von textlichen Festsetzungen und Festlegungskarte; Bezugnahme im Satzungstext; Möglichkeit eindeutiger Identifizierung; Bezeichnung durch individualisierende Merkmale; "gedankliche Schnur"; besonderer Anlass für Identitätszweifel; erhebliche Unterschiede zwischen veröffentlichter und angeblich ausgefertigter Karte; keine Unbeachtlichkeit; Bekanntmachungsmangel; Genehmigung