OVG Lüneburg vom 12.09.1985
1 A 118/85
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4 ;
Fundstellen:
OVGE Mü/Lü 39, 461

OVG Lüneburg - 12.09.1985 (1 A 118/85) - DRsp Nr. 1996/18315

OVG Lüneburg, vom 12.09.1985 - Aktenzeichen 1 A 118/85

DRsp Nr. 1996/18315

Wenn die Ziele der Raumordnung und Landesplanung keine Erhöhung des Auspendlerüberschusses einer Gemeinde vorsehen, sondern weitere Wohnbebauung nur zur Versorgung unzureichend untergebrachter Familien und am Ort beschäftigter Erwerbspersonen, so ist nur eine begrenzte Ausweisung neuer Wohngebiete zulässig.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 4 ;
Fundstellen
OVGE Mü/Lü 39, 461