OVG Lüneburg - 12.09.1985 (1 A 118/85) - DRsp Nr. 1996/18315
OVG Lüneburg, vom 12.09.1985 - Aktenzeichen 1 A 118/85
DRsp Nr. 1996/18315
Wenn die Ziele der Raumordnung und Landesplanung keine Erhöhung des Auspendlerüberschusses einer Gemeinde vorsehen, sondern weitere Wohnbebauung nur zur Versorgung unzureichend untergebrachter Familien und am Ort beschäftigter Erwerbspersonen, so ist nur eine begrenzte Ausweisung neuer Wohngebiete zulässig.