OVG Lüneburg vom 23.03.1984
1 C 10/83
Normen:
BauGB § 3 ;
Fundstellen:
BauR 1984, 368

OVG Lüneburg - 23.03.1984 (1 C 10/83) - DRsp Nr. 1996/18329

OVG Lüneburg, vom 23.03.1984 - Aktenzeichen 1 C 10/83

DRsp Nr. 1996/18329

Ist die Auslegung des Planentwurfs so spät bekanntgemacht worden, daß die Bekanntmachungsfrist erst nach Beginn der Auslegung endet, so ist das nur unbeachtlich, wenn eine entsprechende Verlängerung der Auslegung aus der Bekanntmachung hervorgeht.

Normenkette:

BauGB § 3 ;
Fundstellen
BauR 1984, 368