OVG Lüneburg - 23.06.1981 (6 C 15/80) - DRsp Nr. 1996/18351
OVG Lüneburg, vom 23.06.1981 - Aktenzeichen 6 C 15/80
DRsp Nr. 1996/18351
Ein Kurhauskomplex mit Restaurants, Hotel und Nebeneinrichtungen kann nicht neben ein reines Wohngebiet geplant werden, ohne die Konfliktlage durch Einzelfestsetzungen im Bebauungsplan selbst zu bewältigen.