OVG Niedersachsen - Beschluß vom 08.11.1994
1 M 5749/94
Normen:
BBauG § 1 ; BNatSchG § 8 Abs. 2 Satz 1;
Fundstellen:
NJW 1995, 2371
UPR 1995, 240
ZUR 1995, 156

OVG Niedersachsen - Beschluß vom 08.11.1994 (1 M 5749/94) - DRsp Nr. 1998/3213

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 08.11.1994 - Aktenzeichen 1 M 5749/94

DRsp Nr. 1998/3213

Beim Zustandekommen eines Bebauungsplans über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bauleitplan unter entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG und der Vorschriften über Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 8 Abs. 9 BNatSchG nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch in der Abwägung nach § 1 des Baugesetzbuches zu entscheiden, wenn auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Eingriffe in diesem Sinne sind nach § 8 Abs. 1 BNatSchG Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.

Normenkette:

BBauG § 1 ; BNatSchG § 8 Abs. 2 Satz 1;

Gründe:

Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigung der Antragsgegnerin für die Sanierung eines ehemaligen Gästehauses und für neue Anbauten; der Beigeladene will dort eine Venenklinik betreiben.