Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover – Einzelrichter der 3. Kammer – vom 9. April 2018 geändert.
Der Gegenstandswert wird für den ersten Rechtszug auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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