OVG Niedersachsen - Urteil vom 06.01.1995
1 L 457/93
Normen:
BauGB § 35 ; NBauO § 77 ;
Fundstellen:
BRS 57 Nr. 194
BRS 57, 473
BauR 1995, 674
UPR 1995, 280

OVG Niedersachsen - Urteil vom 06.01.1995 (1 L 457/93) - DRsp Nr. 1998/3205

OVG Niedersachsen, Urteil vom 06.01.1995 - Aktenzeichen 1 L 457/93

DRsp Nr. 1998/3205

»Der Bauherr hat nur dann einen Rechtsanspruch auf Verlängerung eines Bauvorbescheides, wenn das Vorhaben im Zeitpunkt der Verlängerung dem geltenden Baurecht entspricht. Ein "alsbald" bekundeter Wiederaufbauwille für ein Gebäude, das durch ein außergewöhnliches Ereignis zerstört worden ist, muß auch nach Erteilung eines Bauvorbescheides alsbald" umgesetzt werden.«

Normenkette:

BauGB § 35 ; NBauO § 77 ;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt als Erbe die Verlängerung des seiner verstorbenen Mutter nach einer in zweiter Instanz erfolgreichen Klage erteilten Bauvorbescheides für den Wiederaufbau eines bereits seit 1987 beseitigten Wohnhauses.