Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Innenbereich Stadtkern". Der Bebauungsplan ist am 20. Mai 1996 bekanntgemacht worden. Neben im wesentlichen den historischen bestand sichernden Festsetzungen enthält der Plan die Ausweisung eines öffentlichen Parkplatzes im "Innenbereich" des Plangebietes. Zur Beurteilung der durch den Parkplatz entstehenden Lärmimmissionen im Plangebiet ist eine schalltechnische Berechnung (nach DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau) erstellt worden und als Anlage der Begründung den Bebauungsplans beigefügt. Danach werden die für das Gebiet anzunehmenden Beurteilungspegel nicht überschritten.
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