OVG Niedersachsen - Urteil vom 21.07.1999
1 K 3526/97
Normen:
BauGB §§ 1, 1a, 215a ; BNatSchG §§ 8 f.;
Fundstellen:
BRS 62, 108
UPR 2000, 80
ZfBR 2000, 269

OVG Niedersachsen - Urteil vom 21.07.1999 (1 K 3526/97) - DRsp Nr. 2000/3758

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.07.1999 - Aktenzeichen 1 K 3526/97

DRsp Nr. 2000/3758

»Zur Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes, mit dem ausschließlich Erweiterungsflächen für einen Betrieb geschaffen werden sollen. Für die Erweiterung eines Betriebes, der nach Nr. 8 des Anhanges zur 4. BImSchV einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedarf, muss nicht ein Industriegebiet festgesetzt werden, vielmehr kann auch ein Gewerbegebiet sachgerecht sein. Jedenfalls bis zum Inkrafttreten des BauROG müssen Ersatzmaßnahmen auch auf gemeindeeigenen Flächen in einer Weise gesichert sein, die Planfestsetzung oder städtebaulichen Verträgen entsprechen.«

Normenkette:

BauGB §§ 1, 1a, 215a ; BNatSchG §§ 8 f.;

Tatbestand: