I.
Der Antragsteller greift mit seinem Normenkontrollantrag den Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. 1/S "Ortskern Mitte", ... an.
Er ist Eigentümer des Flurstückes 346 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Das Grundstück liegt in der südöstlichen Ecke des Plangebietes und ist mit zwei Gebäuden bebaut, die (bisher) vollständig (R.-Straße 18) bzw. teilweise, (R.-Straße Nr. 20; im Erdgeschons gewerbliche Nutzung) der Wohnnutzung dienten. Das Haus R.-Straße Nr. 20 liegt im Einmündungsbereich der R.-Straße und der L.-Straße. An den eingeschossigen Wohntrakt R.-Straße 18 schließen sich nach Norden zwei Garagen mit Ausfahrten zur R.-Straße an. Der zweigeschossige Ziegelbau R.-Straße 20 ehemaliger "Gasthof S.") steht unter Denkmalschutz.
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