OVG Niedersachsen - Urteil vom 25.03.1994
1 K 6147/92
Normen:
BauGB §§ 1, 214 ; BauNVO §§ 1, 6 ;
Fundstellen:
BRS 56 Nr. 15
BauR 1994, 599
UPR 1994, 354

OVG Niedersachsen - Urteil vom 25.03.1994 (1 K 6147/92) - DRsp Nr. 1998/3195

OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.03.1994 - Aktenzeichen 1 K 6147/92

DRsp Nr. 1998/3195

»Zur Bedeutung der VDI-Richtlinie 3471 für die Planung von Wohnbebauung in der Nachbarschaft eines Schweinezuchtbetriebes. Bezieht sich ein Landwirt in seinen Bedenken gegen den Entwurf eines Bebauungsplans auf ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten zu Immissionen seines Betriebes, darf die Gemeinde sich nicht darauf zurückziehen, das Gutachten liege nicht vor. Zur Zulässigkeit der Gliederung eines Mischgebietes in der Weise, daß ein Teil der Wohnnutzung vorbehalten wird und im anderen Teil die Wohnnutzung völlig ausgeschlossen wird.«

Normenkette:

BauGB §§ 1, 214 ; BauNVO §§ 1, 6 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller greift mit dem Normenkontrollantrag den Bebauungsplan der Antragsgegnerin an, weil dieser Wohnbebauung in der Nähe seines landwirtschaftlichen Betriebes vorsieht.