I. Die Antragsteller, die seit 1984 Eigentümer des im wesentlichen unbebauten 1.708 m: großen Grundstücks, Flurstück 13/6 der Flur 1, Gemarkung ... sind, wenden sich gegen den am 21. März 1990 beschlossenen Bebauungsplan ... der am 8. August 1990 im Amtsblatt der Antragsgegnerin bekannt gemacht worden ist. Das Grundstück liegt nördlich der ..., die beiderseits mit 1- und 2-geschossigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaut ist, und grenzt mit seiner Ostseite an die Trasse der ...-bahn.
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