OVG Nordrhein-Westfalen - 05.12.1996 (7a D 23/95.NE) - DRsp Nr. 1998/2983
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 05.12.1996 - Aktenzeichen 7a D 23/95.NE
DRsp Nr. 1998/2983
»Die in der Praxis angewandten standardisierten Verfahren zur Festlegung des Kompensationsbedarfs im Rahmen der Abwägung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 8aBNatSchG mögen Anhaltspunkte für die später zu treffende Entscheidung über die Kompensation der Eingriffsfolgen liefern, sie verbieten dem Satzungsgeber aber nicht eine individuelle Bewertung des schematisch ermittelten Ergebnisses und können auch nicht die eigenständig zu treffende Entscheidung des Rates ersetzen.Der durch die Ausweisung von Wohnbauflächen in einem mit Schwermetallen kontaminierten Bereich aufgeworfene Konflikt zwischen Wohnnutzung und Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren muß nicht stets innerhalb der Bauleitplanung mit planerischen Mitteln selbst bewältigt werden, sondern kann dem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren überlassen werden.«
Normenkette:
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