I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 214 -der Antragsgegnerin.
Die Antragstellerin zu 1. war Eigentümerin des Grundstücks in . Die Antragsteller zu 2. haben während des Normenkontrollverfahrens das Eigentum an dem Grundstück erworben. Das etwa 850 qm große Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut. Das Gebäude ist vor Jahrzehnten, vermutlich noch vor dem 1. Weltkrieg errichtet worden.
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