Der Antragssteller wehrte sich auch im Abänderungsverfahren ohne Erfolg gegen eine Ordnungsverfügung, mit der ihm aufgegeben worden ist, zwei Werbeanlagen zu beseitigen, mit denen er an der Stätte der Leistung auf seinen Gastronomiebetrieb hinwies.
Das nach §
Selbst wenn man zugunsten des Antragstellers unterstellt, dass es sich - aufgrund der im Verfahren nach §
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