OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.05.2014 11 A 2921/11
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 8082/09
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.05.2014 (11 A 2921/11) - DRsp Nr. 2014/8771
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2014 - Aktenzeichen 11 A 2921/11
DRsp Nr. 2014/8771
1. Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1VwGO) greift nicht durch, wenn sich das Urteil aus anderen Gründen als vom Verwaltungsgericht angenommen im Ergebnis als richtig erweist.
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