OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 28.08.1998 10 B 1353/98
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5, Abs. 7, § 80a Abs. 3 ;
Fundstellen:
BRS 60, 689
BauR 1999, 1012
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 28.08.1998 (10 B 1353/98) - DRsp Nr. 2000/1551
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 28.08.1998 - Aktenzeichen 10 B 1353/98
DRsp Nr. 2000/1551
»1. Zu den Anforderungen an den Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm bei Erteilung einer Baugenehmigung für ein Großkino nebst Gastronomie und Bowlingbahnen.2. Zur Bedeutung der Lärmvorbelastung eines Baugebiets (hier: durch eine Autobahn) bei Hinzukommen anlagebezogenen Kfz- und sonstigen Lärms.3. Die Frage der baurechtlichen Rücksichtslosigkeit eines Bauvorhabens wegen Lärmimmissionen ist nicht in erster Linie auf die Grundlage technischer Regelwerke (z.B. nach den dort vorgesehenen Ermittlungs- und Bewertungsmethoden), sondern unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Hierzu gehört auch die Betrachtung von massiven Lärmspitzen in der Nachtzeit.«