OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 28.08.1998
10 B 1353/98
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5, Abs. 7, § 80a Abs. 3 ;
Fundstellen:
BRS 60, 689
BauR 1999, 1012

OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 28.08.1998 (10 B 1353/98) - DRsp Nr. 2000/1551

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 28.08.1998 - Aktenzeichen 10 B 1353/98

DRsp Nr. 2000/1551

»1. Zu den Anforderungen an den Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm bei Erteilung einer Baugenehmigung für ein Großkino nebst Gastronomie und Bowlingbahnen. 2. Zur Bedeutung der Lärmvorbelastung eines Baugebiets (hier: durch eine Autobahn) bei Hinzukommen anlagebezogenen Kfz- und sonstigen Lärms. 3. Die Frage der baurechtlichen Rücksichtslosigkeit eines Bauvorhabens wegen Lärmimmissionen ist nicht in erster Linie auf die Grundlage technischer Regelwerke (z.B. nach den dort vorgesehenen Ermittlungs- und Bewertungsmethoden), sondern unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Hierzu gehört auch die Betrachtung von massiven Lärmspitzen in der Nachtzeit.«

Normenkette:

VwGO § 80 Abs. 5, Abs. 7, § 80a Abs. 3 ;
Fundstellen
BRS 60, 689
BauR 1999, 1012