OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.12.2006 (7 A 964/05) - DRsp Nr. 2008/2687
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2006 - Aktenzeichen 7 A 964/05
DRsp Nr. 2008/2687
»1. Ein Bebauungsplan, der ein Sondergebiet für Fachmärkte mit maximal 3.000 qm Verkaufsfläche "für nicht citytypische Sortimente" ausweist, ist wegen Unbestimmtheit der Festsetzung unwirksam.2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Veränderungssperre einem bestimmten Vorhaben wegen einer faktischen Zurückstellung bzw. rechtswidrigen Ablehnung nicht mehr entgegen gehalten werden kann.3. Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen "zentraler Versorgungsbereiche" im Sinne von § 34 Abs. 3BauGB.4. Zu den Voraussetzungen, wann "schädliche Auswirkungen" auf zentrale Versorgungsbereiche im Sinne von § 34 Abs. 3BauGB "zu erwarten" sind.«