Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks in P., das in den Jahren 1980/81 großflächig mit einer gewerblichen Betriebshalle der Firma des Klägers bebaut worden und dessen übrige Fläche im wesentlichen gepflastert und als Parkplatz genutzt ist. Im Jahre 1983 erstellte der Beigeladene den Teilentwurf einer Liste der Bodendenkmäler in der Stadt P. der auch die Restflächen der Wüstung Balhorn, die sich u.a. auch auf das Grundstück des Klägers erstrecken soll, enthielt.
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