OVG Rheinland-Pfalz - 03.09.1985 (1 B 38/85) - DRsp Nr. 1996/18537
OVG Rheinland-Pfalz, vom 03.09.1985 - Aktenzeichen 1 B 38/85
DRsp Nr. 1996/18537
Die Ausweisung eines herkömmlichen Kinderspielplatzes in zentraler Lage eines Wohngebiets oder Kleinsiedlungsgebiets entspricht städteplanerischen Grundsätzen. Ein Kinderspielplatz in einem Wohngebiet ist nicht nur zulässig, sondern geboten, um Kindern gefahrlose Spielmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung ihrer Wohnungen zu schaffen; Kinderspielplätze können nicht an den Ortsrand verwiesen werden.