OVG Rheinland-Pfalz - 29.11.1989 (10 C 18/89) - DRsp Nr. 1996/18519
OVG Rheinland-Pfalz, vom 29.11.1989 - Aktenzeichen 10 C 18/89
DRsp Nr. 1996/18519
Im Bebauungsplan ist eine Erschließung vorzusehen, die eine den Planvorstellungen entsprechende Nutzung der erschlossenen Grundstücke gewährleistet. Die Ausweisung von mit Geh- und Fahrrechten belasteten Flächen genügt dazu bei einer größeren erschlossenen Fläche nicht.