OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.02.2001
OVG 1 C 10426/00

OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.02.2001 (OVG 1 C 10426/00) - DRsp Nr. 2002/15701

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.02.2001 - Aktenzeichen OVG 1 C 10426/00

DRsp Nr. 2002/15701

Tatbestand:

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "..." der Antragsgegnerin. Er betreibt einen 1970 aus der Ortslage der Antragsgegnerin ausgesiedelten landwirtschaftlichen Betrieb mit Schweinezucht ca. 85 m südöstlich des Plangebiets. Er beabsichtigt, die derzeit reduzierte Schweinehaltung im ursprünglichen Umfang wieder aufzunehmen. Während des Vollbetriebs befanden sich insgesamt 314 Tiere im Stall, davon 222 Ferkel, 15 Jungsauen, 75 Sauen und 2 Eber.