OVG Saarland - 10.11.1989 (2 R 415/86) - DRsp Nr. 1996/18568
OVG Saarland, vom 10.11.1989 - Aktenzeichen 2 R 415/86
DRsp Nr. 1996/18568
Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich und daher nichtig, wenn die Planung trotz Beeinträchtigung landschaftsplanerischer Interessen drei Bauplätze vorsieht mit der Begründung, daß sich für die Anlieger dadurch die Kosten für die Erschließung mindern würden.