OVG Saarland - Beschluß vom 03.02.1992
2 W 35/91
Normen:
BauGB -MaßnG § 10 Abs. 2 ; VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
BauR 1992, 489
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 15.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 113/91

OVG Saarland - Beschluß vom 03.02.1992 (2 W 35/91) - DRsp Nr. 1997/7297

OVG Saarland, Beschluß vom 03.02.1992 - Aktenzeichen 2 W 35/91

DRsp Nr. 1997/7297

»Die auf § 10 Abs. 2 BauGB -Maßnahmengesetz beruhende sofortige Vollziehung eines Bauscheins ist nur dann vom Gericht auszusetzen, wenn an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit des Bauprojekts gewichtige Zweifel bestehen oder das vorzeitige Gebrauchmachen von der Bauerlaubnis dem Nachbarn aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.«

Normenkette:

BauGB -MaßnG § 10 Abs. 2 ; VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ;

Gründe:

Das vom Verwaltungsgericht mit Beschluß vom 15.11.1991 - 2 F 113/91 - zurückgewiesene Begehren des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die dem verstorbenen Rechtsvorgänger der Beigeladenen unter dem 21.8.1991 erteilte dispensierende Bauerlaubnis anzuordnen und den Antragsgegner zum Erlaß einer sofort vollziehbaren Baueinstellungsverfügung zu verpflichten, bleibt auch nach dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens erfolglos. Wie in der erstinstanzlichen Entscheidung zutreffend dargelegt ist, gebührt den für den Fortbestand der durch Art. 2 § 10 Abs. 2 des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes (vom 17.5.1990, BGBl I Seite 926) vorgeschriebenen sofortigen Vollziehbarkeit des Bauscheins sprechenden Belangen bei der in Anwendung der §§ 80 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung mit dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers der Vorrang.