OVG Saarland - Beschluß vom 13.12.1995
2 W 50/95
Normen:
LBOLBO (Saar) §§ 6, 7 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 57 Nr. 148
BRS 57, 359
BauR 1996, 368
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 04.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 119/95

OVG Saarland - Beschluß vom 13.12.1995 (2 W 50/95) - DRsp Nr. 1997/7288

OVG Saarland, Beschluß vom 13.12.1995 - Aktenzeichen 2 W 50/95

DRsp Nr. 1997/7288

»Das sogenannte Schmalseitenprivileg des § 7 Abs. 1 S. 1 LBO kann gegenüber einer Grundstücksgrenze, an der ein Anbau vorgesehen ist, auch noch für Wandteile in Anspruch genommen werden, die in der Tiefe - bis zu einer Wandlänge von 16 m - und/oder in der Höhe über den als Anbau vorgesehenen Wandteil hinausreichen. Das gilt auch dann, wenn diese Vergünstigung nach § 7 Abs. 1 S. 1 LBO noch gegenüber einer weiteren Grundstücksgrenze benötigt wird.«

Normenkette:

LBOLBO (Saar) §§ 6, 7 Abs. 1;

Die Beschwerden sind zulässig und begründet. Den auf die umfassende Zurückweisung des erstinstanzlichen Begehrens abzielenden Hauptanträgen der Beigeladenen ist zu entsprechen.