VG Saarland, vom 18.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 124/91
OVG Saarland - Beschluß vom 24.02.1992 (2 W 37/91) - DRsp Nr. 1997/7298
OVG Saarland, Beschluß vom 24.02.1992 - Aktenzeichen 2 W 37/91
DRsp Nr. 1997/7298
»1. Werden Bauarbeiten unter Mißachtung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs durchgeführt, so kommt § 80a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2, 2. Variante VwGO als Grundlage für einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte in Betracht.2. Die Möglichkeit, in derartigen Fällen die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage der § 123 Abs. 1VwGO vorläufig zum Erlaß einer Baueinstellungsverfügung gemäß der bauordnungsrechtlichen Ermächtigungsnorm des § 75 LBO 1988 zu verpflichten, wird allerdings nicht durch § 123 Abs. 5VwGO versperrt. Es ist allenfalls die Frage aufzuwerfen, ob in Anbetracht der Möglichkeiten des § 80aVwGO noch ein Rechtsschutzinteresse für eine statt dessen begehrte einstweilige Anordnung anerkannt werden kann.3. Die auf der Grundlage des § 80aVwGO ergehende Entscheidung kann grundsätzlich nur in einer entsprechenden Verpflichtung der Behörde und nicht in einer unmittelbaren gerichtlichen Anordnung gegenüber dem Bauherrn bestehen.«