OVG Saarland - Urteil vom 28.09.1993
2 R 50/92
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 18 ;
Fundstellen:
BauR 1994, 34
BauR 1994, 77
RdL 1994, 34
UPR 1994, 154
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 05.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 193/90

OVG Saarland - Urteil vom 28.09.1993 (2 R 50/92) - DRsp Nr. 1997/7289

OVG Saarland, Urteil vom 28.09.1993 - Aktenzeichen 2 R 50/92

DRsp Nr. 1997/7289

»Die Festsetzung einer Fläche für Landwirtschaft inmitten eines Wohngebietes ist nicht im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 BauG 1960 (jetzt § 1 Abs. 3 BauGB) erforderlich, wenn sich weder aus der Planbegründung noch aus den sonstigen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens irgendwelche Anhaltspunkte dafür ergeben, daß auf diese Weise Belange der Landwirtschaft gefördert werden sollten, und die betreffende Fläche zudem wegen ihrer Beschaffenheit - teilweise felsiger Steilhang, geringe Größe - für eine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung zum Teil überhaupt nicht und ansonsten allenfalls bedingt geeignet ist. «

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 18 ;

Tatbestand: