OVG Thüringen - Urteil vom 17.06.1998 (1 KO 1040/97) - DRsp Nr. 1999/7221
OVG Thüringen, Urteil vom 17.06.1998 - Aktenzeichen 1 KO 1040/97
DRsp Nr. 1999/7221
»1. Die Widerspruchsbehörde ist auf den Widerspruch einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung - unbeschadet ihrer Befugnisse und Verpflichtungen als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde - im Verfahren nach §§ 68 ff. VwGO nur befugt, die Genehmigung in den Grenzen der eigenen Rechtsverletzung der Widerspruchsführerin zu überprüfen.Sie hat dabei nach den Grundsätzen über den Drittwiderspruch, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Baugenehmigung zugrunde zu legen, soweit nicht spätere Änderungen zugunsten des Bauherrn streiten.
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