OVG Thüringen - Urteil vom 17.06.1998
1 KO 1040/97
Normen:
VwGO §§ 42, 61, 68 ; BauGB §§ 1, 2 Abs. 2 ; BauNVO § 11 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BRS 60, 681
ZfBR 1999, 173 (Ls)

OVG Thüringen - Urteil vom 17.06.1998 (1 KO 1040/97) - DRsp Nr. 1999/7221

OVG Thüringen, Urteil vom 17.06.1998 - Aktenzeichen 1 KO 1040/97

DRsp Nr. 1999/7221

»1. Die Widerspruchsbehörde ist auf den Widerspruch einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung - unbeschadet ihrer Befugnisse und Verpflichtungen als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde - im Verfahren nach §§ 68 ff. VwGO nur befugt, die Genehmigung in den Grenzen der eigenen Rechtsverletzung der Widerspruchsführerin zu überprüfen. Sie hat dabei nach den Grundsätzen über den Drittwiderspruch, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Baugenehmigung zugrunde zu legen, soweit nicht spätere Änderungen zugunsten des Bauherrn streiten.