Persönliche Haftung für die Fehlleitung von Geldern beim Bauträgervertrag
OLG Celle, Urteil vom 12.02.2001 - Aktenzeichen 4 U 289/99
DRsp Nr. 2001/14072
Persönliche Haftung für die Fehlleitung von Geldern beim Bauträgervertrag
Wissen Gesellschafter und Geschäftsführer einer Bauträger- GmbH, daß Kaufpreiszahlungen anstatt gem. § 4 Abs. 1MaBV auf das Treuhandkonto auf die allgemeinen Geschäftskonten geleitet werden, so haften sie persönlich auf Schadensersatz.